Haus- und Grundstückseigentümer sind nach der Straßenreinigungssatzung für den Winterdienst an ihren Immobilien oder Grundstücken zuständig und bei einem Personenschaden somit haftbar.
Leider vergessen oder unterschätzen viele Eigentümer, dass sie den Winterdienst auch in den frühen Morgenstunden ausführen müssen, der alltägliche Weg zur Arbeit oder das späte Aufstehen am Wochenende sind hierbei mögliche Gründe dafür.
Gehen Sie daher auf Nummer sicher und vereinbaren Sie schon heute einen Winterdienstservicevertrag mit uns.
Ob Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltungen oder Geschäfts- und Privatkunden, wir erledigen Ihren Winterdienst.
Ihre Sicherheit und die Sicherheit ihrer Mitmenschen liegt uns am Herzen.